Sie haben uns eine Reklamation / Mängelrüge übersendet und wir haben mit Ihnen einen Termin vereinbart. Bitte wägen Sie sorgfältig ab, ob ein Garantie- o. Gewährleistungsfall tatsächlich vorliegt, damit unnötige Kosten für Sie und uns vermieden werden. Ist Gefahr im Verzug, können Sie uns das im Formularfeld „Beschreibung der Reklamation“ näher erläutern.
Bei dem Termin ist folgendes zu beachten:
a) es findet eine Begutachtung statt – keine Mängelbeseitigung. Je nach Anspruch an den gemeldeten Mangel senden wir einen Techniker oder Sachverständigen, welcher die Mängelrüge zunächst in Ihrem Auftrag aufnimmt. Hierbei handelt es sich u.U. um ein von uns extern beauftragtes Unternehmen.
b) Ist Ihre Mängelrüge berechtigt, werden wir unverzüglich einen Termin zur Beseitigung mit Ihnen vereinbaren und alle weiteren Schritte abstimmen. Das ist für Sie absolut kostenlos und Sie müssen sich keine Sorgen um irgendwelche Folgekosten machen. Bei Gefahr in Verzug werden Sofortmaßnahmen ergriffen, auch bei zunächst ungeklärter Kostenfrage.
c) Ist Ihre Reklamation nicht berechtigt, werden wir Ihnen den Technikertermin (Gutachtertermin) innerhalb unseres Geschäftsgebietes mit 149 €, ausserhalb unseres Geschäftsgebietes mit 149 € zzgl. 1€ / km Anfahrtskosten ab Geschäftssitz berechnen. Diese Maßnahme ist erforderlich, da wir in über 90% aller Fälle zu Einsätzen gerufen werden, bei welchen unnötig Personalkosten entstehen (z.B. ist in vielen Fällen ein Annahmeirrtum des Kunden vorhanden, oder falsche Handhabe der Sache die Ursache und die Garantie ist erloschen), oder es handelt sich um einen Folgeschaden eines anderes Gewerkes. In einem solchen Fall bestehen wir natürlich auf die Erstattung unserer Auslagen und sonstigen Kosten für die Unternehmen, welche wir mit der Aufnahme der Mängelrüge bzw. bei Sofortmaßnahmen wegen Gefahr im Verzug beauftragen mussten.
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Preislisten in der jeweils aktuellen Fassung.