Reklamation melden (Garantie oder Gewährleistung)
Sie haben Grund zur Beanstandung?
Wir gehen jeder Kundenbeschwerde unverzüglich nach und lassen nichts unversucht, damit Sie zu Ihrem Recht kommen.
Hier können Sie uns eine Reklamation melden. Bitte unterscheiden Sie zwischen folgenden Möglichkeiten:
Garantie
Garantie greift für alle Mängel an einer Sache, z.B. einem Defekt an einem Elektrogerät, absplitterndes Material an einer Küchenfront, Materielermüdung an einem Scharnier u.s.w. Es handelt sich hier um Mängel, welche nichts mit dem Einbau bzw. der Montageleistung zu tun hat. Mit Garantie sind also alle Mängel an einer Sache gemeint, welche mit der Montage nichts zu tun haben.
Gewährleistung
Damit sind Mängel gemeint, welche mit der durchgeführten Arbeit zu tun haben. Es kann z.B. sein, dass sich eine montierte Sockelleiste kurz nach der Montage löst, ein Schrank von der Wand fällt u.s.w. Mit Gewährleistung sind also alle Mängel gemeint, welche nicht dem Produkt, sondern der Arbeit geschuldet sind.
Beispiele Garantie / Gewährleistung
Garantiefall | KEIN Garantiefall |
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Ein Elektrogerät funktioniert nicht mehr | Elektrogerät wurde privat erworben, aber gewerblich genutzt |
Sie haben die Ware von uns erworben | Wir haben die Ware zwar montiert, aber Verkäufer der Ware ist ein anderer Händler |
Gewährleistungsfall | KEIN Gewährleistungsfall |
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Die Sockelleiste an der Küche oder eine Front löst sich, obwohl am Material (Front oder Scharniere – Garantiefall) alles in Ordnung ist | aufgequollene Arbeitsplatte durch ständige Nässe auf der Arbeitsplatte oder undichten Wasserhahn (Garantiefall Wasserhahn und Folgeschaden Arbeitsplatte!) |
Arbeitsplatte falsch oder schief zugeschnitten | Silikonfugen veraltet, bröselig, Silikon löst sich. Silikonfugen sind Wartungsfugen und kein Reklamationsgrund |
Hier können Sie Garantiefälle oder Gewährleistungsfälle anmelden. Wir werden uns unverzüglich um Ihr Anliegen kümmern.
Wichtig!
Beachten Sie bitte, dass wenn Sie einen Fall anmelden, welcher weder unter Garantie u./o. Gewährleistung fällt, z.B. wegen vereinbarter Ausschlüsse u./o. unsachgemäßer Behandlung der Sache, und wenn sich herausstellt, dass ein Garantie- u./o. Gewährleistungsfall nicht vorliegt, dass wir Ihnen wir den Einsatz unserer Techniker mit 69 € / Stunde in Rechnung stellen werden. Gleiches gilt für Leerfahrten, wenn wir zum vereinbarten Termin niemanden antreffen.